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Arbeiterbetriebsrat der Firma Bodner
Der Arbeiterbetriebsrat der FA. Bodner hat von dem Betriebsratsfond
der von ihm eingehoben wird, folgende Unterstützungsregelung am
21.05.2021 beschlossen:
Unterstützungsordnung :
1. Bei Todesfall eines Beschäftigten 500,00 €
2. Bei Geburt eines Kindes eines Mitarbeiters 50,00 €
( Bei gemeinsamen Haushalt)
3. Kerzenteller oder Kranz bei Todesfall für Arbeiter
Bis zu 3 Jahre nach Austritt
4. Für die standesamtliche geschlossene Ehe 50,00 €
5. Bei Krankenhausaufenthalt:
Rückvergütung des Verpflegungskostenbeitrag (Taggeldes).
6. Für Kur oder Reha 50,00 €
max. zwei Mal in fünf Jahre.
7. Für erfolgreiche Lehrabschlussprüfung 50,00 €
8. Berufsschulzeugnis mit sehr guten Erfolg 50,00 €
9. Berufsschulzeugnis mit guten Erfolg 30,00 €
10. Für besondere Notfälle kann ein Antrag gestellt werden.
Anspruch auf die Unterstützungsordnung haben alle Arbeitnehmer nach sechsmonatiger
Betriebszugehörigkeit und nach Vorlage der notwendigen Unterlagen in Deutsch innerhalb von 6 Monaten
nach Anfall.
Diese Unterstützungsregelung bezieht sich nur auf ÖSTERREICHISCHES Staatsgebiet!
Sollte im Betriebsratsfonds kein Geld mehr vorhanden sein, können keine
Unterstützungen mehr ausbezahlt werden.
Dieser Beschluss tritt mit 19.03.2017 in Kraft.
Betriebsratsobmann
Brunner Josef
Hier findet ihr unsere Unterstützungsordnung !